Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://stadtwerke-bsa.netzveroeffentlichung.com/veröffentlichte Website der EVU-ASSIST GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der New Communication GmbH & Co. KG vorgenommenen Bewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Websitemit den zuvor
genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Dateien und sonstige Dokumente
Auf der Netzveröffentlichungsplattform stehen teilweise PDF-Dokumente zur Verfügung, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente erfolgt eine Überarbeitung schrittweise. Wir streben an, die barrierefreie Aufbereitung fortlaufend umzusetzen.
Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte:
Einige grafische Elemente (z.B. Logos oder Bilder) verfügen derzeit noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch ist die Nutzung mit Screenreader eingeschränkt.
Tastaturnavigation:
Die vollständige Bedienbarkeit der Webseite über die Tastatur ist momentan noch nicht gewährleistet.
Unzureichende Farbkontraste:
Einzelne Bereiche der Webseite weisen noch nicht die erforderlichen Kontraste zwischen Text und Hintergrund auf. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren.
Fehlendes Formular-Label im Suchfeld:
Das Suchfeld ist derzeit nicht mit einem beschreibenden Label versehen, sodass Screenreader-Nutzer:innen dessen Funktion nicht eindeutig erkennen können.
Unzureichend erkennbare Bedienelemente:
Einige interaktive Elemente, wie etwa ein Button im Metamenü, sind derzeit weder mit einer sichtbaren Beschriftung noch mit einem Alternativtext versehen. Dadurch ist nicht ausreichend erkennbar, dass es sich um ein anklickbares Element handelt. Dies erschwert sowohl die Bedienung mit Screenreader als auch für Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Geplante Verbesserungen:
Wir arbeiten kontinuierlich mit einem Dienstleister an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite. Die genannten Mängel sollen sukzessive behoben werden. Eine vollständige Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Kontaktieren Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter recht(at)evu-assist.de.
Sie können uns auch telefonisch oder schriftlich erreichen unter:
EVU-ASSIST GmbH
Rugenbarg 106
22848 Norderstedt
T 040 / 309 852 550
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de