Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://stadtwerke-bsa.netzveroeffentlichung.com/veröffentlichte Website der EVU-ASSIST GmbH.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der New Communication GmbH & Co. KG vorgenommenen Bewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Websitemit den zuvor

genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien und sonstige Dokumente

Auf der Netzveröffentlichungsplattform stehen teilweise PDF-Dokumente zur Verfügung, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente erfolgt eine Überarbeitung schrittweise. Wir streben an, die barrierefreie Aufbereitung fortlaufend umzusetzen.

  • Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte:

Einige grafische Elemente (z.B. Logos oder Bilder) verfügen derzeit noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch ist die Nutzung mit Screenreader eingeschränkt.

  • Tastaturnavigation:

Die vollständige Bedienbarkeit der Webseite über die Tastatur ist momentan noch nicht gewährleistet.

  • Unzureichende Farbkontraste:

Einzelne Bereiche der Webseite weisen noch nicht die erforderlichen Kontraste zwischen Text und Hintergrund auf. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren.

  • Fehlendes Formular-Label im Suchfeld:

Das Suchfeld ist derzeit nicht mit einem beschreibenden Label versehen, sodass Screenreader-Nutzer:innen dessen Funktion nicht eindeutig erkennen können.

  • Unzureichend erkennbare Bedienelemente:

Einige interaktive Elemente, wie etwa ein Button im Metamenü, sind derzeit weder mit einer sichtbaren Beschriftung noch mit einem Alternativtext versehen. Dadurch ist nicht ausreichend erkennbar, dass es sich um ein anklickbares Element handelt. Dies erschwert sowohl die Bedienung mit Screenreader als auch für Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.

 

Geplante Verbesserungen:

Wir arbeiten kontinuierlich mit einem Dienstleister an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite. Die genannten Mängel sollen sukzessive behoben werden. Eine vollständige Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Kontaktieren Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter recht(at)evu-assist.de.

Sie können uns auch telefonisch oder schriftlich erreichen unter:

EVU-ASSIST GmbH

Rugenbarg 106

22848 Norderstedt

T 040 / 309 852 550

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

 

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